Höhensicherung
Die Anwender eines Gerätesatzes Absturzsicherung müssen vor Benutzung eine Schulung absolvieren (Ausbildung zum Höhensicherer). In Rheinland-Pfalz werden entsprechende Seminare durch die LFKS in Koblenz sowie anerkannte Höhenrettungsgruppen durchgeführt.
Wir bieten diese Schulung im Rahmen einer Wochenendausbildung (3 Samstage) an. Hierbei können bis zu 15 Kameraden gleichzeitig zum Höhensicherer ausgebildet werden. Die Ausbildung findet am jeweiligen Standort mit der dort vorhandenen Ausrüstung statt. Für weitere Informationen bitte an folgende Kontaktadressen wenden.
Voraussetzungen zur Ausbildung zum Höhensicherer:
Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmitglied nach § 10 FwVO
Tauglichkeit nach G 26.3 oder G 41
Bei der Anwendung sind die Vorschriften der FwDV 1 (Grundtätigkeiten Technische Hilfeleistung und Rettung) Kapitel 14 und 15 (Sichern und Retten in absturzgefährdeten Bereichen) zu beachten.
Die Gerätesätze sind mit der Aufschrift "Nur für unterwiesenes Personal" oder einem ähnlichen Hinweis zu versehen.
Im Einsatzfall ist die gleichzeitige Alarmierung einer Höhenrettungsgruppe immer zu empfehlen, selbst wenn sich diese im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen sollte.
Bilder von durchgeführten Höhensicherungslehrgängen sind unter Bilder zu finden.